Informationspflichten nach § 5 Abs.1 ECG:

Firmenname:
Hotel Plattenhof Rudolf & Karin Schneider Ges.m.b.H & Co KG

Adresse:
Straße: Lech Haus Nr. 293
PLZ / Ort: A-6764 Lech am Arlberg
Land: Österreich
Telefon: +43/5583/2522
Telefax: +43/5583/3420
E-Mail: hotel@plattenhof.com
Homepage: www.plattenhof.com

Eintrag im Firmenbuch:
Firmenbuchnummer: 14886t
Firmenbuchgericht: Landesgericht Feldkirch

UID-Nr.:
ATU 36046505

Wirtschaftskammer:
Fachgruppe: Hotellerie

Preise:
Für die Zimmerpreis bzw. Logis beträgt der MwSt-Satz 10 %.

Eine Zimmerreservierung ist erst gültig nach einer Anzahlung von € 220,- pro Person auf unser Konto bei Sparkasse Lech, BLZ 20607, Konto Nr. 0200 042 018, Swift Code: SSBLAT21XXX

Mit der Herausgabe dieser Preisliste verliert die vorhergehende ihre Gültigkeit! Die im Internet angegebenen Preise verlieren nach Ablauf des angegebenen Zeitraumes ihre Gültigkeit.

Die Preise verstehen sich pro Person und Tag, mit Halbpension (¾ Genießerpension), inkl. aller Steuern und Abgaben.

Bank:
Sparkasse Lech, BLZ 20607, Konto Nr. 0200 042 018, lautend auf Hotel Plattenhof
Swift Code: SSBLAT21XXX

Vertragsbedingungen:

Für den Beherbergungsvertrag gelten die Österreichischen Hotelvertragsbedingungen (ÖHVB) sowie Sonderbestimmungen.

Auszug aus den Österreichischen Hotelvertragsbedingungen (ÖHVB)

  1. Beginn und Ende der Beherbergung
    (1) Beginn der Beherbergung: siehe Sonderbedingungen Punkt 1
    (2) Der Beherberger hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ein späterer Anreisezeitpunkt vereinbart wurde.
    (3) Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt (bleiben) dagegen der Raum (die Räume) bis spätestens 12.00 Uhr des folgenden Tages reserviert.
    (4) Wir ein Zimmer erstmalig vor 6.00 Uhr früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.
    (5) Die gemieteten Räume sind durch den Gast am Tag der Abreise bis 12.00 Uhr frei zu machen.

  2. Tierhaltung
    (1) Tiere dürfen nur nach vorheriger Bewilligung und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbereich gebracht werden. In den Salons, Gesellschafts- und Restauranträumen dürfen sich Tiere nicht aufhalten.
    (2) Der Gast haftet für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten, entsprechen der für den Tierhalter geltenden gesetzlichen Vorschriften (§ 1320 AGBG).

  3. Verlängerung der Beherbergung
    Eine Verlängerung des Aufenthaltes durch den Gast erfordert die Zustimmung des Beherbergers.

  4. Erfüllungen und Gerichtsstand
    (1) Erfüllungsort ist der Ort, in dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.
    (2) Für alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag wird das für den Beherbergungsbetrieb sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart, außer
    a) der Gast hat als Verbraucher einen im Inland gelegenen Beschäftigungsort oder Wohnsitz; in diesem Fall wird als Gerichtsstand jener Ort, der vom Gast in der Anmeldung bekannt gegeben wurde, vereinbart.
    b) der Gast hat als Verbraucher nur einen inländischen Beschäftigungsort; in diesem Fall wird dieser als Gerichtsstand vereinbart.


Sonderbestimmungen

  1. Beginn und Ende der Beherbergungen
    Beginn der Beherbergung: Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume bis 15.00 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen.

  2. Vertragspartner
    Als Vertragspartner des Beherbergers und somit Zahlungspflichtige gelten sowohl der Besteller als auch die Personen, für die er bestellt oder mitbestellt hat.

  3. Rücktritt vom Beherbergungsvertrag
    (1) Bei Einlangung der schriftlichen Stornierung bis spätestens 90 Tage vor dem Ankunftstag wird dei vom Gast geleistete Anzahlung zur Gänze retourniert und wird seitens des Beherbergers gegen den Gast keine Stornogebühr geltend gemacht.
    (2) Bei Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor dem Ankunftstag verfällt die Anzahlung zur Gänze zugunsten des Beherbergers.
    (3) Wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistungen mit oder ohne sein Verschulden überhaupt nicht in Anspruch nimmt, ist er dennoch dem Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes abzüglich einer Pauschales wegen der Nichtinanspruchnahme der Räume bzw. Pensionsleistungen von € 30,- für Erwachsene (ab 14 Jahre), € 15,- für Kinder (bis 14 Jahre) pro Person und Tag verpflichtet. Der Beherberger ist berechtigt, eine bereits geleistete Anzahlung mit seiner Entgeltforderung zu verrechnen.

  4. Zustandekommen des Beherbergungsvertrages
    Der Beherbergungsvertrag gilt erst dann als zustande gekommen, wenn die Anzahlung von € 220,- pro Person spätestens 30 Tage vor dem Ankunftstag auf das Konto bei Sparkasse Lech, BLZ 20607, Konto Nr. 0200 042 018, lautend auf Hotel Plattenhof, Swift Code: SSBLAT21XXX eingelangt ist.

    Bei verspätetem Einlangen der Anzahlung kommt der Beherbergungsvertrag nur dann zustande, wenn der Beherberger die Anzahlung nicht spätestens binnen 6 Tage an den Gast retourniert (Datum der Überweisung maßgebend).

  5. Verspätete Anreise oder vorzeitige Abreise
    Bei verschuldeter und unverschuldeter verspäteter Anreise bzw. vorzeitiger Abreise ist der Gast zur Bezahlung des vollen Entgeltes abzüglich einer Pauschale wegen der Nichtinanspruchnahme der Räume bzw. Pensionsleistungen von € 30,- für Erwachsene (ab 14 Jahre), € 15,- für Kinder (bis 14 Jahre) pro Person und Tag verpflichtet. Der Beherberger ist berechtigt, eine bereits geleistete Anzahlung mit seiner Entgeltforderung zu verrechnen.

    Das Rücktrittsrecht des Beherbergers für den Fall, dass der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages - bei geleisteter Anzahlung bis 12.00 Uhr des folgenden Tages - nicht erscheint, bleibt unberührt.

  6. Kreditkarten
    Kreditkarten werden vorbehaltlich akzeptiert. Eurocard bzw. Mastercard, Visa, EC-Karte bzw. Hobex (nur für die Länder Österreich, Deutschland und Niederlande)

  7. Haftung des Beherbergers für Schäden
    Für die von den Gästen eingebrachten Sachen wird - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - nur bis zu einem Höstbetrag von € 218,- für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapier nur bis zu einem Höstbetrag von € 109,- gehaftet, es sei denn, dass diese dem Beherberger gesondert zur Verwahrung übergeben wurden.

  8. Beendigung der Beherbergung
    Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so wendet er mit dessen Zeitablauf.
    Wenn der Gast sein Zimmer nicht bis spätestens 12.00 Uhr räumt, ist der Beherberger berechtigt, den Zimmerpreis für einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen.

Der Beherbergungsvertrag wird zu den Österreichischen Hotelvertragsbedingungen (ÖHVB) sowie Sonderbestimmungen abgeschlossen. Gerichtsstand ist Bludenz. Hotel Plattenhof Rudolf & Karin Schneider Ges.m.b.H & Co KG, Firmenbuchnummer: 14886t

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